Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die traumatischen Ereignisse vom 20.06.2015 werden ganz Österreich und insbesondere Sie, als direktes Opfer dieser Gewalttat noch lange beschäftigen. Das sinnlose Verbrechen des Täters hat tiefe Wunden hinterlassen.

 

Um Ihnen die Belastung des bevorstehenden Strafverfahrens gegen den Täter zu erleichtern haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem Gewaltschutzzentrum Steiermark diese Seite erstellt.

 

Wir werden Sie hier tagesaktuell über alle relevanten Neuigkeiten des Strafverfahrens informieren. Selbstverständlich können wir Ihnen hier aber nur allgemeine Informationen anbieten und werden im Sinne unserer Verschwiegenheitspflicht keinesfalls personenbezogene Daten veröffentlichen.

 

Bei Fragen können Sie sich weiterhin vertrauensvoll an das Gewaltschutzzentrum Steiermark unter der Tel.Nr. 0316/774199 oder an Rechtsanwalt Dr. Gunther Ledolter Tel.Nr. 0316/7085 von der Kanzlei Rath & Partner wenden.

 

Diese Seite ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sondern soll den Opfer der Gewalttat vom 20.06.2015 möglichst vollumfängliche, rasche und unkomplizierte Informationsaufnahme bieten. Wir ersuchen Sie daher das Passwort zu dieser Seite nicht weiter zu geben und vertraulich zu behandeln.


 

 

Psychotherapeutische Gruppe

für

Betroffene der Amokfahrt

in Graz



Aktuelle Informationen zum Verfahren

 

 

27.06.2017

Das Verfahren gegen Alen Rizvanovic ist rechtskräftig beendet! Das Berufungsgericht hat die lebenslange Freiheitsstrafe bestätigt. Es ist kein weiteres Rechtsmittel mehr möglich. Ein tragisches Kapitel der Grazer Geschichte ist damit abgeschlossen.

 

05.04.2017

Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wurde vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen!!! Damit ist die Verurteilung des Angeklagten rechtskräftig und nicht mehr durch ein weiteres Rechtsmittel anfechtbar. Über die Berufung hinsichtlich der Höhe der Strafe wird in weiterer Folge das OLG Wien entscheiden.

 

02.10.2016

Die Erleichterung über das von den Geschworenen gefällte Urteil ist riesig. Die Verteidigung hat zwar Nichtigkeitsbeschwerde erhoben, war dies aber im Hinblick auf die verhängte Höchststrafe nicht sonderlich überraschend. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass dem Rechtsmittel kein Erfolg beschieden sein wird. Dies vor allem deshalb, weil der Wahrspruch, also die Beweiswürdigung der Geschworenen nicht anfechtbar ist und Verfahrensfehler nicht unterlaufen sind. Bis der Oberste Gerichtshof über die Nichtigkeitsbeschwerde entschieden haben wird, werden sicher einige Monate, bis zu einem Jahr vergehen.

 

27.09.2016

Am Dienstag der zweiten Woche kam es zunächst zu den letzten Zeugeneinvernahmen. Nachmittags wurden eine Reihe von Ärzten befragt, die den Täter in den jeweiligen Justizanstalten behandelt haben. Die Meinungen der Ärzte gingen wiederum stark auseinander. Wesentlich war vor allem die Aussage von Anstaltsarzt Dr. Lapornegg, der seiner Meinung nach keinerlei Anzeichen einer paranoiden Schizophrenie erkennen konnte, obwohl er den Täter gleich nach der Tat erstmals und danach über mehr als ein Jahr behandelt hat.

 

26.09.2016

Am Montag der zweiten Verhandlungswoche ist es neben Zeugeneinvernahmen zur Erstattung des psychiatrischen Gutachtens durch Prof. Hoffmann gekommen. Der Sachverständige hat wortreich sein schriftliches Gutachten, wonach der Täter unzurechnungsfähig gewesen sein soll, vorgetragen. Nach der Darstellung des Sachverständigen wäre er zu hundert Prozent sicher, dass der Täter paranoider Schizophrenie leiden würde. Er stützt sich aber bei seiner Expertise im Wesentlichen auf die Angaben des Täters selbst, weshalb das Ergebnis von den Geschworenen sicher nachhaltig hinterfragt wird. Einen Anhaltspunkt dafür, dass der Täter seine „Krankheit“ vorspielt hat der Sachverständige nicht erkannt, wenngleich er sein Gutachten auf Basis von lediglich 4 maximal 2-stündigen Terminen erstellt hat. 

 

Spannend war am Nachmittag auch die Einvernahme eines Justizwachebeamten. Dieser sah den Täter am Wochenende mit anderen Inhaftierten sprechen und zu Musik tanzen. Er soll auch mit seiner Tat geprahlt haben. Das geschilderte Verhalten steht also doch im wesentlichen Widerspruch zum Auftreten des Täters im Rahmen der Hauptverhandlung.

 

22.09.2016

Am dritten Verhandlungstag standen zahlreiche Einvernahmen der Opfer und Zeugen am Programm. Dazwischen kam es auch noch zur ergänzenden Einvernahme des Täters, welche aber keine wesentlichen Neuerungen brachte, da der Täter sehr ausweichend antwortete und sich regelmäßig darauf zurückzog, sich an nichts mehr erinnern zu können.


Der Nachmittag war sehr emotional, weil einige Opfer sehr berührende und klare Worte in Richtung des Täters fanden. Für morgen sind wieder Zeugeneinvernahmen geplant.

 

21.09.2016
Am Vormittag des zweiten Verhandlungstages kam es zur Erstattung der Gutachten durch die toxikologischen, kfz-technischen und gerichtsmedizinischen Sachverständigen. Wesentlich dabei war, dass der Täter offensichtlich bereits über längere Zeit Canabis konsumiert hat. Inwieweit dies auf den Geisteszustand des Täters Auswirkungen haben konnte, wird sich nächste Woche in den Gutachten der Psychiater zeigen.

Am Nachmittag erfolgten weitere Zeugeneinvernahmen. Morgen wird es Zur Fortsetzung der Zeugeneinvernahmen kommen.

 

20.09.2016

Am ersten Verhandlungstag ist es zunächst zum Vortrag des Unterbringungsantrags durch die Staatsanwaltschaft und zur kurzen Gegenäußerung durch die Verteidigung gekommen. Danach erfolgte die Einvernahme des Täters. Der Täter verantwortet sich völlig leugnend und gibt monoton an, dass er wegen eines Angriffs durch ausländische unbekannte Personen und einen Schuss in Panik geriet und zur Polizei in die Schmiedgasse flüchten wollte. Es tut ihm zwar leid, dass es zu Verletzungen von Personen gekommen wäre, er sei aber selbst Opfer, weil er verfolgt worden wäre. Weiters wurden Videos von Überwachungskameras, die zufällig die Tat filmten, und das Video der ersten Einvernahme des Täters gezeigt. Am Nachmittag kam es zu den ersten Einvernahmen der Opfer.

Am zweiten Verhandlungstag wird es zunächst zur Gutachtenerstattung durch den Kfz-technischen, den toxikologischen und den gerichtsmedizinischen Sachverständigen kommen. Danach sind für Nachmittag die weiteren Einvernahme der Opfer geplant.

 

19.09.2016

Ab dem 20.09.2016 werde ich an dieser Stelle tagesaktuelle Informationen über den Lauf des Strafverfahrens gegen den Täter veröffentlichen. Hier erfahren sie über die bisherigen Geschehnisse und den weiteren Verfahrensverlauf. Sollten Sie darüber hinausgehende Informationen benötigen, kontaktieren Sie bitte das Gewaltschutzzentrum Steiermark und der Telefonnummer 0316/774199.

 

11.08.2016

Der erste Verhandlungstermin steht mittlerweile fest. Alle Opfer werden in den nächsten Tagen eine Ladung für die Verhandlungen täglich ab 20.09.2016 bis 30.09.2016 (mit Ausnahme des Wochenendes) erhalten. Das Gewaltschutzzentrum wird noch vor der ersten Verhandlung Informationsveranstaltungen organisieren, wo wir alle Ihre Fragen beantwortet werden können. Wir werden uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln um Ihre weitest mögliche Schonung kümmern. Wer das ablehnt, wird nicht in einem Raum mit dem Angeklagten sein müssen!

 

05.07.2016
Zwischenzeitig hat die Staatsanwaltschaft Graz Antrag auf Unterbringung des Täters in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beim Landesgericht für Strafsachen Graz eingebracht. Im Hinblick auf die beiden Gutachten, die dem Täter Unzurechnungsfähigkeit attestierten, war dies auch zu erwarten. Es wird die Strafsache nunmehr einem Richter zugeordnet, der Vorsitzender des Geschworenengerichtes sein wird. Dieser wird voraussichtlich für Herbst des heurigen Jahres die Verhandlung anberaumen. In dieser Verhandlung wird es zur Einvernahme des Täters, sowie allenfalls auch der Opfer und Zeugen kommen.
Zu betonen ist nochmals, dass sich die Geschworenen jederzeit gegen die Gutachter entscheiden und den Täter für zurechnungsfähig erklären können. Diesfalls würde es wohl zur Verurteilung wegen Mordes und anderer Verbrechen kommen. 

 

10.06.2016

Wie geht es weiter im Strafverfahren?

Die Staatsanwaltschaft Graz wird in den nächsten Tagen bzw. Wochen einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Graz übermitteln, in dem voraussichtlich die Einbringung eines Antrages auf Unterbringung des Täters  in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeregt wird. Sofern die Oberstaatsanwaltschaft keine anderen Weisungen erteilt, wird es zur Einbringung des Antrages bei Gericht und Verhandlung vor dem Geschworenengericht kommen. Wann diese Verhandlung stattfinden wird, hängt von der Auslastung des Gerichts ab. Als grober Zeitrahmen kann aber der Herbst des heurigen Jahres angenommen werden.

 

09.06.2016

Die Medienberichte zur „Aufhebung der Untersuchungshaft“ über den Täter waren unter Umständen ein wenig missverständlich. Deshalb zur Erklärung:

Die vorläufige Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher entspricht dem Wesen nach vollinhaltlich einer Untersuchungshaft. Der Täter ist in seiner Bewegungsfreiheit in der Anstalt genauso eingeschränkt und überwacht, wie in der Haftanstalt. Die Sicherheitsvorkehrungen in der Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher sind mit denen einer Haftanstalt zumindest vergleichbar. Er darf die Anstalt selbstverständlich nicht verlassen. Er darf auch nicht mehr oder weniger Besuche empfangen, wie im Gefängnis. Als Unterschied zur Untersuchungshaft ergibt sich lediglich, dass in der Anstalt eine engmaschige medizinische Überwachung und Behandlung erfolgt. Dies ist deshalb im Gesetz so vorgesehen, weil unzurechnungsfähige Täter ohne medizinische Behandlung anderenfalls für sich und auch andere eine zu hohe Gefahr darstellen würden und daher behandelt werden müssen. Dies erforderlichenfalls auch zwangsweise.

 

01.06.2016

Zwischenzeitig liegt das dritte Psychiatrische Gutachten über den Beschuldigten vor. Prof. Dr. Jürgen L. Müller kommt im seinem Gutachten zu dem Schluss, dass der Beschuldigte an paranoider Schizophrenie leidet und zum Tatzeitpunkt NICHT zurechnungsfähig gewesen sein soll.

Damit vertreten zwei der drei beigezogenen Sachverständigen die Meinung, dass der Täter zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war. Auf Basis dieser Beweisergebnisse ist anzunehmen, dass die Staatsanwaltschaft keine Mordanklage gegen den Täter, sondern einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bei Gericht einbringen wird.

Sollten die Geschworenen davon ausgehen, dass der Beschuldigte die ihm angelasteten Taten begangen hat, wird dieser zwar nicht bestraft, aber in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht. Eine derartige Unterbringung ist zeitlich unbegrenzt und dauert so lange an, bis vom Täter KEINE Gefahr mehr ausgeht.

10.02.2016

Am heutigen Tag ist der dritte Sachverständige aus dem Fachgebiet der Psychiatrie von der Staatsanwaltschaft Graz bestellt worden. Herr. Prof. Dr. Jürgen L. Müller aus Göttingen/Deutschland wurde beauftragt ein Gutachten zur Frage der Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten zu erstatten. Der Sachverständige lehrt an der Georg- August Universität in Göttingen, was Voraussetzung für dessen Beauftragung war. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss bei Widersprüchlichkeit von zwei Gutachten ein dritter Gutachter mit Lehrbefugnis in einer in- oder ausländischen Universität beigezogen werden.

 

Da dem Sachverständigem tausende Aktenseiten zur Prüfung übermittelt wurde, wird man mit mehreren Monaten bis zur Fertigstellung des Gutachtens rechnen müssen.

 

Link zu Wikipedia über Prof. Dr. Jürgen L. Müller.

 

02.02.2016

In der Zwischenzeit wurden die beiden Sachverständigen Prof. Walzl und Prof. Hofmann aufgefordert zu dem jeweils anderen und anders lautenden Gutachten Stellung zu nehmen. Es ist nicht zu erwarten, dass einer der beiden Sachverständigen seine Meinung und damit sein Gutachten ändern wird. Es wird somit zur Beiziehung eines dritten (vermutlich ausländischen) Sachverständigen mit Professur kommen.

 

14.01.2016

Mittlerweile liegt das psychiatrische Sachverständigengutachten von Dr. Peter Hofmann vor. Nach meinen bisherigen Informationen geht der Sachverständige davon aus, dass der Beschuldigte zwar an einer seelischen oder geistigen Abartigkeit höheren Grades leidet, allerdings – im Widerspruch zum Gutachten von Prof. Manfred Walzl - zu den Tatzeitpunkten nicht zurechnungsfähig gewesen sein soll.

 

Somit liegen zwei Gutachten vor, die sich im wesentlichsten Punkt widersprechen. Es ist zu erwarten, dass entweder bereits im Ermitlungsstadium, also vor Anklageerhebung, oder spätestens im Hauptverfahren ein weiteres Gutachten, eines mit Lehrbefugnis ausgestatten Sachverständigen eingeholt wird.

 

Eine erhebliche Verzögerung der Verhandlung ist damit zu erwarten.

 

17.12.2015

Mittlerweile liegt das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Univ.Prof.Dr. Manfred Walzl vor. Laut dem Gutachten liegen keine Hinweise für eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung des Beschuldigten vor. Daraus folgt nach der Expertise des Sachverständigen, dass die Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt ERHALTEN gewesen sein muss.

 

Da der Beschuldigte aber an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit zwanghaften, dependenten, selbstunsicheren, negativistischen und dissozialen Anteilen, sowie einer psychischen Verhaltensstörung, hervorgerufen durch Cannabinoide, leidet empfiehlt der Sachverständige eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

 

Auf Basis dieses Gutachtens kann der Beschuldigte sohin wegen des Verbrechens des mehrfachen Mordes und zahlreicher weiterer Verbrechen und Vergehen angeklagt und bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen von einem Geschworenengericht verurteilt werden. Zusätzlich müsste die Strafe in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verbüßt werden.

 

Bleibt abzuwarten, ob der von der Staatsanwaltschaft beigezogene Sachverständige Dr. Hoffmann zum selben Ergebnis kommt.

 

10.12.2015

Zum Gutachten der Sachverständigen Mag. Anita Raiger (siehe Bericht vom 01.12.2015) ist zu ergänzen, dass dieses als Grundlage für die weiteren in Auftrag gegebenen Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen dienen wird. Das Gutachten von Frau Mag. Raiger trifft KEINE Aussage darüber, ob der Bechuldigte zu den Tatzeitpunkten zurechnungsfähig war oder nicht. Diese Beurteilung bleibt den Psychiatern vorbehalten. Von der Gutachterin wird die Persönlichkeitsstruktur des Beschuldigten als "zwanghaft, dependent, selbstunsicher und negativistisch" beschrieben.

 

01.12.2015

Zwischenzeitig liegt das Gutachten der Sachverständigen Mag. Anita Raiger, Klinische- und Gesundheitspsychologin, vor. Das Gutachten weist über 100 Seiten auf, weshalb es hier nicht seinem gesamten Inhalt nach wiedergegeben werden kann. Aufs Wesentliche zusammengefasst geht die Sachverständige nach Durchführung mehrerer Testverfahren davon aus, dass der Beschuldigte in Bezug auf seine Gefährlichkeit eine deutlich erhöhte Rückfallgefährdung aufweist.

 

 16.11.2015

Zwischenzeitig liegt der Abschluss-Bericht des Landeskriminalamtes Steiermark mit den Aussagen aller Opfer und Zeugen vor. Der Akt weist bereits einen Umfang von mehreren hundert bzw. tausend Seiten auf. Nach wie vor warten wir aber auf das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen.

14.10.2015

Aktuell kann leider von keinen wesentlichen Neuigkeiten berichtet werden. Der psychiatrische Sachverständige ist nach wie vor damit beschäftigt, den Beschuldigten zu befunden. Angeblich hat sich der Beschuldigte zwischenzeitig mehrmals selbst widersprochen. Die Untersuchungen werden auch so intensiv geführt, weil der Verdacht besteht, dass der Beschuldigte bewusst den Eindruck einer psychischen Erkrankung erwecken will.

 

29.09.2015

Das Einlangen der Gutachten verzögert sich leider abermals. Die zuständige Abteilung der Staatsanwaltschaft hat heute telefnisch bekannt gegeben, dass die Gutachten noch nicht bei der Behörde eingelangt sind und auch nicht absehbar ist, wann dies erfolgen wird. Offensichtlich gestaltet sich die Untersuchung des Beschuldigten noch aufwendiger, als gedacht.

 

 08.09.2015

Mittlerweile liegt das Gutachten des Sachverständigen Vyskocil vor, dem sich entnehemen lässt, dass das vom Beschuldigten gelenkte Fahrzeug keinerlei Mängel aufwies, die eine Kontrolle des Fahzeuges durch den Lenker verhindert hätten. Das Gutachten wurde in Auftrag gegeben um eine allfällige Verantwortung des Beschudigten, er hätte die Schäden nicht bewusst, sondern aufrund technischer Mängel am PKW verursacht, zu entkräften.
26.08.2015

Nach meinen Informationen wird das Gutachten von Prof. Manfred Walzl Anfang September fertig gestellt und dem Gericht vorgelegt werden. Daraus wird sich ergeben, ob der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war oder nicht.

 

 14.8.2015

Die nächste Haftverhandlung im Verfahren gegen den Beschuldigten wird am 24.09.2015 stattfinden. Dabei wird nur geprüft, ob die Untersuchungshaft fortzusetzen ist. Nach meinem Dafürhalten ist es ausgeschlossen, dass der Beschuldigte enthaftet wird.

 

10.08.2015

Die Beschwerde des Beschuldigten gegen die Fortführung der Untersuchungshaft wurde vom Oberlandesgericht Wien geradezu abgeschmettert. Mit deutlichen Worten wird die Entscheidung damit begründet, dass der Beschuldigte dringend verdächtig ist, die Verbrechen des mehrfachen (teils versuchten) Mordes begangen zu haben und die im Falle eines Schuldspruches zu erwartende Strafe einen enormen Fluchtanreiz bietet. Der Beschuldigte bleibt daher weiterhin in Haft.

 

07.08.2015

Wie erwartet hat das OLG Wien den Antrag der Verteidigung, den Sachverständigen Dr. Peter Hoffmann zu entheben und anstatt dessen den Sachverständigen Prof. Haller zu beauftragen abgewiesen.

 

04.08.2015

EXKURS Schadenersatzrecht:

 

Zuletzt haben sich einige Betrofene an mich gewendet, um ihnen bei der Durchsetzung von Kosten zu helfen, die sie am Ende des stationären Aufenthaltes an das Spital bezahlen haben müssen.

 

Dazu ist leider festzuhaten, dass diese Kosten einen nicht ersatzfähigen Schaden darstellen. Dies ist darin begründet, dass sich ein Verletzter trotz der erheblichen sonstigen Einschränkungen während eines stationären Aufenthaltes Kosten für Haushaltsführung, insbesondere Nahrung, Getränke, Strom, etc erspart. Diese Ersparnis deckt sich nach der Judikatur der Gerichte im Wesentlichen mit den Kosten des sogenannten Selbstbehaltes des Krankenhausaufenthaltes, weshalb diese nicht ersetzt werden.

 

29.07.2015

Die Verteidigung hat den Antrag gestellt, den von der Staatsanwaltschaft aus dem Fachgebiet der Psychiatrie beigezogenen Sachverständigen Dr. Peter Hoffmann zu entheben und statt diesem den Sachverständigen Prim. Univ.-Prof. Dr. Reinhard Haller zu bestellen. Der Sachverständige Hoffmann habe bisher keinen Fall eines Amokläufers begutachtet und wären für das sehr komplexe Geschehen die psychiatrischen und neurologischen Fachkenntnisse des Prof. Haller notwendig.

Ich denke nicht, dass dem Antrag Erfolg zukommen wird, da der Sachverständige Hoffmann von seinem Fachgebiet und seiner Erfahrung her auf alle Fälle geeignet erscheint und die (behauptete) bessere Eignung eines anderen Sachverständigen keinen gesetzlich anerkannten Grund zur Enthebung darstellt.

 

28.7.2015

Frau Mag. Anita Raiger wurde vom Landesgericht für Strafsachen Graz beauftragt in Zusammenarbeit mit Prof. Walzl ein forensisch-psychologisches Gutachten über den Beschuldigten zu erstellen.

 

27.07.2015

Mein heutiges Gespräch mit dem Sachverständigen Prof. Walzl hat ergeben, dass die Fertigstellung des Gutachtens noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Exploration des Beschuldigten stellt sich als aufwendig dar. Der Sachverständige wird nach Durchführung wissenschaftlicher Testmethoden unter anderem zu beurteilen haben, ob der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war oder nicht.

 

23.07.2015

Ab sofort ist für Rechtsmittelentscheidungen das Oberlandesgericht in Wien zuständig. Das Verfahren wird aber weiter von der Staatsanwaltschaft in Graz geführt. Auch für erstinstanzliche gerichtliche Entscheidungen ist das Grazer Landesgericht zuständig. Lediglich Beschwerden oder sonstige Rechtsmittel behandelt das Wiener Gericht. Dies liegt daran, dass nach der Gesetzeslage bereits der äußere Anschein einer Befangenheit vermieden werden soll. Da unter den Opfern der Amokfahrt eine Richterin des Oberlandesgerichts Graz ist, würde bei der Entscheidung durch dieses Gericht der Anschein der Befangenheit entstehen können.

 

01.07.2015

Das Gutachten des gerichtlicherseits beigezogenen Sachverständigen Prof. Walzl über die Zurechnungsfähigkeit des Täters liegt bislang noch nicht vor. Der zuständige Richter rechnet in den nächsten Wochen mit dem Einlangen des Gutachtens.