Unsere Leistungen für Start-Ups:

 

 

Start-Ups sind die Zukunft unserer Wirtschaft. Aus diesem Grund ist es unser Ziel mit unserer Expertise dazu beizutragen, dass Jungunternehmer in allen Phasen ihrer unternehmerischen Tätigkeit auf „festen“ rechtlichen Beinen stehen.


Wir garantieren persönliche und individuelle Betreuung. Unser Team steht Start-ups in sämtlichen relevanten rechtlichen Bereichen zur Seite. Im Zusammenhang mit den auftretenden rechtlichen Fragen, die mit der Gründung und Führung eines Unternehmens verbunden sind, werden wir wirtschaftlich und rechtlich sinnvolle Lösungen für Jungunternehmer finden.

 

Wir sehen uns als langfristigen Partner von Start-Ups und wollen diese daher bei der Verwirklichung der Geschäftsidee bestmöglich unterstützen.

 

Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:

 

  • Gesellschaftsrecht / Corporate

Wir beraten Start-ups in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen, insbesondere bei der Wahl der geeigneten Rechtsform in der Gründungsphase. Des Weiteren unterstützen wir Start-Ups mit unserem Team bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen, Geschäftsführer-, Vorstands- oder Aufsichtsratssitzungen sowie der Begleitung von allfälligen Gesellschafterstreitigkeiten.

  • Arbeitsrecht / Employment

Die ersten Arbeitnehmer sollen ein Teil Ihres Unternehmens werden? Kein Problem. Unser Team verfügt über eingehende und langjährige Expertise in arbeitsrechtlichen Causen. Wir unterstützen Unternehmer insbesondere in individualrechtlichen (zB Erstellung von Arbeitsverträgen, Beendigung von Arbeitsverhältnissen) und kollektivrechtlichen Fragestellungen im Bereich des Arbeitsrechts (zB Fragen zur Anwendbarkeit von Kollektivverträgen, Verhandlungen und dem Abschluss von allfälligen Betriebsvereinbarungen). Darüber hinaus verfügen wir über das notwendige Know-How beim Abschluss von Manager-Dienstverträgen (zB mit Fremdgeschäftsführern oder Vorständen) und können daher maßgeschneiderte Lösungen für Sie anbieten.

  • Commercial

Wir unterstützen Start-ups bei der Erstellung und Verhandlung von Verträgen und zwar insbesondere im Hinblick auf den Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen, von Vertriebs-, Produktions- und Franchisevereinbarungen, Kooperationsvereinbarungen mit potentiellen Partnern, Mietverträgen, Kaufverträgen, Werkverträgen sowie bei E-Commerce-Fragen und Onlinevertrieb (Allgemeine Geschäftsbedingungen, etc.).

  • IP- und IT

Im Rahmen von Unternehmensgründungen sind häufig unterschiedliche Fragen zum bevorstehenden Markt- und Internetauftritt sowie zu PR-Aktivitäten und Werbemaßnahmen des Unternehmens zu beantworten. Insbesondere das geistige Eigentum gilt es in rechtlich ausreichender Weise zu schützen und abzusichern. Wir beraten somit Unternehmen in sämtlichen Fragen des Patent-, Muster-, Design- und Markenrechts, des Urheberrechts und des unlauteren Wettbewerbs.

  • Datenschutzrecht / Data Protection

Unternehmen haben stets datenschutzrechtliche Bestimmungen im Rahmen ihrer Tätigkeit zu beachten. Wir beraten daher Start-Ups umfassend in datenschutzrechtlichen Belangen, unter anderem im Zusammenhang mit den Verpflichtungen nach dem Datenschutzgesetz 2000. Zur Beratung in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten gehört auch die Unterstützung im Hinblick auf die Erstellung von Dienstleisterverträgen, dem Outsourcing von Dienstleistungen in Drittländer, der Erstellung und Einholung von Zustimmungserklärungen, der Erstellung und Umsetzung datenschutzrechtlicher Compliance-Vorschriften in Unternehmen sowie der Verwendung von Mitarbeiterdaten innerhalb eines Unternehmens. Darüber hinaus gilt es für Start-Ups bereits jetzt auf die im Mai 2018 in Kraft tretende Europäische Datenschutzgrundverordnung vorbereitet zu sein, wo wir ebenfalls mit unserer Expertise den Grundstein für die Datenschutz-Compliance legen können.

  • Prozessrecht / Litigation

Sollte es tatsächlich einmal zu Streitigkeiten vor einem Gericht kommen, so stehen wir Unternehmen ebenfalls zur Seite. Zu unseren Schwerpunkten gehört nämlich die Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen (Verfahren betreffend Gesellschaftsrechtsstreitigkeiten, arbeitsgerichtliche Verfahren, Verfahren aufgrund von Ansprüchen aus Produkthaftungen oder der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Schadenersatzprozesse etc).

  • Netzwerk / Partner

Wir arbeiten zudem ständig mit unseren Partnern (unter anderem Steuerberater, Notare, Patentanwälte) eng zusammen, um Ihnen die wirtschaftlich zweckmäßigsten Lösungen bieten zu können.

 

Für allfällige Rückfragen, sowie für ein Erstgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.