Ein Spezialist für jedes Anliegen

Wir, die Rechtsanwälte der Sozietät Rath & Partner, verstehen uns als moderner Dienstleistungsbetrieb, der sich gleichzeitig den traditionellen Grundsätzen der anwaltlichen Verschwiegenheit und Unabhängigkeit, sowie der umfassenden Wahrung und Durchsetzung der Interessen seiner Klienten verpflichtet fühlt.

Persönliche Integrität, fachliche Kompetenz, die Arbeit der Juristen und Sachbearbeiter in Teams und die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit (vornehmlich mit Steuerberatern und Sachverständigen) stellen eine erfolgreiche Vertretung und Beratung sicher. Durch die große Zahl speziell geschulter Juristen und die laufende juristische Weiterbildung derselben existiert für jedes Fachgebiet der richtige und kompetente Ansprechpartner, und garantieren wir damit die rasche und effiziente Bearbeitung Ihres Anliegens.


Änderung beim Neugründungs-Förderungsgesetz

Durch die mit 01.01.2012 in Kraft tretende Veränderung wird Jungunternehmern nunmehr 36 anstatt bisher 12 Monaten der Start in die Selbständigkeit durch gewisse Begünstigungen erleichtert.

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Bald wieder Verfahrenshilfe für juristische Personen möglich

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 wurde die Verfahrenshilfe auf natürliche Personen eingeschränkt. Der VfGH hält den pauschalen Ausschluss juristischer Personen von diesenen Begünstigungen für gleichheitswidrig.

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Schadenersatz bei Tod nach verweigerter Bluttransfusion?

Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zum Schadenersatzrecht beschäftigt sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Religionsfreiheit und Schadenminderungspflicht.

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