Artikel
in der Kronen Zeitung
am 22.01.2021
Liebe Klientinnen und Klienten
Die aktuellen Entwicklungen und die leider wieder verstärkte Verbreitung des Covid-19 Virus machen es notwendig, den persönlichen
Klientenkontakt wieder auf das notwendige Mindestmaß einzuschränken.
Wir stehen Ihnen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung, ersuchen Sie aber - wo möglich - die Korrespondenz mit uns per Mail, Telefon oder auch Videokonferent (Zoom, etc) zu führen. Sollten es die besonderen Umstände Ihres Falles erfordern, kann eine Besprechung im besonders geschützten Rahmen auch persönlich erfolgen.
In unseren Kanzleiräumlichkeiten finden Sie ausreichend Desinfektionsmittel und Schutzmasken. Unsere Besprechungszimmer sind ausreichend dimensioniert, um den Mindestabstand von mehr als einem Meter einhalten zu können. Auf Wunsch kann unsere Besprechung sogar auf unserer Dachterrasse stattfinden.
Wir freuen uns, Sie wieder zu hören und zu sehen!
Bleiben Sie gesund!!
Im November 2018 sind wir in topmoderne neue Büroräumlichkeiten übersiedelt.
Seither stehen wir Ihnen unter der Adresse Brauquartier 3/I/Top7, 8055 Graz zur Verfügung. Die sonstigen Kontaktdaten (Tel.Nr., E-Mail,
etc.) blieben unverändert.
Der Zugang zur Kanzlei befindet sich zwischen dem Spar-Markt und der Trafik. Gratisparkplätze für 1,5 Stunden stehen direkt vor dem Kanzleieingang
zur Verfügung. Weitere Parkplätze gibt es in der Tiefgarage direkt unter der Kanzlei (erste halbe Stunde ist gratis , danach pro Stunde EUR 2,50).
Die Haltestelle "Brauquartier" der Linie 5 befindet sich vor der Kanzlei.
Wir freuen uns Sie in unseren topmodernen neuen Büroräumlichkeiten begrüßen zu dürfen!
Die Presseaussendung im Original:
Ich freue mich vom Urteil des Obersten Gerichtshofes in der Causa der Familie G. berichten zu können.
Der Oberste Gerichtshof hat der Revision der Familie G. stattgegeben und ausgesprochen, dass die Steiermärkische Krankenanstalten Ges.m.b.H. an jede der drei klagenden Parteien neben den
Adoptionskosten, auch einen Schmerzengeldbetrag in Höhe von jeweils € 20.000,-- zu bezahlen hat.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die KAGes den Klägern gegenüber für sämtliche zukünftige Schäden haftet, die aus der Kindesvertauschung zwischen 31.10.1990 und 01.11.1990 resultieren.
Interview
in der Sendung Steiermark heute vom 20.06.2017
Interview
in der Zib2 am 12.06.2017
Interview
in der ZiB24 am 20.09.2016
Interview
in der ORF Sendung Steiermark Heute
vom 15.09.2016
Interview
in der ORF Sendung Steiermark Heute
Interview
in der ORF Sendung Thema am 13.06.2016
Brauquartier 3/I/Top7 | 8055 Graz | Tel: +43 (0) 316 7085 | Fax: DW 25 | law-office@rath-partner.at